Ob eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfährt man entweder über das Internet, oder die eigene Stadtverwaltung. In manchen Bundesländern Deutschlands ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung gesetzlich Vorschrift, in anderen muss jeder Hund zwingend an der Leine geführt werden. Und in den Bundesländern, in denen sie Pflicht ist, müssen auch Hartz 4 Empfänger eine Versicherung für Hunde nachweisen. In manchen Ausnahmefällen wird sie jedoch bezuschusst. Alles zu den gesetzlichen Grundlagen nehmen wir unter die Lupe. Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, ansonsten tragen Halter das gesamte finanzielle Risiko. Der Versicherungsvergleich zeigt, dass die Haftpflicht mit unter 5 Euro im Monat nicht teuer sein muss.
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Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
Hundebesitzern sollte eigentlich klar sein: Ist der eigene Hund in einen Unfall verwickelt, haftet grundsätzlich der Hundehalter. Dabei ist es unerheblich, ob der Hund eigentlich schuld an der Sache ist, oder nicht. Die Hundehaftpflicht bewahrt den Hundebesitzer vor etwaigen Schadenersatzansprüchen und ermöglicht eine optimale Absicherung, auch was größere Angelegenheiten angeht. Denn im Grunde wissen wir alle nicht so genau, was in den Köpfen unserer geliebten Vierbeiner vor sich geht.
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Zum Thema Hundehaftpflicht Gesetzt berichtet die Stiftung Warentest 2011
Die Stiftung Warentest berichtet am 28.07.2011, dass ab dem 01. Juli in Niedersachsen die Pflicht zur Hundehaftpflicht eingeführt wurde. Das bedeutet, das sofort eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, sobald man sich einen Hund angeschafft hat. Wenn ein Hund sechs Monate alt ist, muss er zudem zwingend gechipt werden. Dieses Chipverfahren ist wichtig, um Hund und Halter ausfindig machen zu können. Bis 2011 bestand nur in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt solch eine Pflicht zur Hundehaftpflicht. In anderen Bundesländern galt diese Pflicht oft nur für Kampfhunde.
Hundehaftpflicht Bayern – Wie sieht es für Hundehalter mit der Pflicht aus
Berlin und Hamburg – Hier ist sie Pflicht Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
Zu den Bundesländern, in denen die Hundehaftpflichtversicherung zur Pflicht geworden ist, zählen Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Hamburg besteht man inzwischen auch auf die Ablegung des sogenannten Hundeführerscheins. Hierzu muss nicht nur der Halter ein paar theoretische und praktische Aufgaben erledigen, auch beim Hund muss ersichtlich sein, dass er keine Gefahr für seine Umgebung darstellt. In vielen der Bundesländer herrscht zudem Maulkorbpflicht bei gefährlich eingestuften Hunden und selbstverständlich Leinenpflicht.
Unsere Partner vergleichenAndere Regelungen in NRW
NRW gehört zur Gruppe der Bundesländer, die für gewisse Bereiche sowohl Maulkorbpflicht als auch Leinenzwang vorschreiben. So sind beispielsweise innerhalb von Fußgängerzonen die Hunde an der Leine zu führen. Für die Haltung eines sogenannten Listenhundes gilt die Pflicht, einen Sachkundenachweis abzulegen und eine Erlaubnis einzuholen. Bei anderen Hunderassen ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nur gesetzlich vorgeschrieben, sofern die Widerristhöhe 40 Zentimeter übersteigt oder ein Gesamtgewicht von 20 Kilogramm.
Die größten deutschen Bundesländer
- Bayern
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Nordrhein-Westfalen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Sachsen-Anhalt
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Thüringen
Schleswig-Holstein
Saarland
Berlin
Hamburg
Bremen
Bundesländer ohne Versicherungspflicht
Neben den Bundesländern, in denen die Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht gegeben ist, gibt es noch immer einige Bundesländer, die auf eine solche verzichten. Dazu gehören: Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hessen. In allen anderen Bundesländern gibt es lediglich die Vorschrift, dass als gefährlich eingestufte Hunde mit einer Haftpflichtversicherung zusätzlich abzusichern sind. In den genannten Ländern besteht auch bei Listenhunden keinerlei Pflicht, diesen zu versichern.
Die Hundehaftpflicht in Brandenburg und anderen Bundesländern.
Der Vergleich bei der Handhabung
Wie man sieht, ist die Handhabung der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern werden nicht einmal als gefährlich eingestufte Hunde abgesichert. In anderen Bundesländern ist erst ab einem bestimmten Gewicht oder einer begrenzten Körpergröße eine Pflicht für die Versicherung vorgesehen. Wie die jeweiligen Richtlinien in der Gemeinde sind, auch was Leinen- und Maulkorbzwang angeht, erfährt man bei der Stadtverwaltung des eigenen Wohnortes.
Unsere Partner vergleichenDie größten deutschen Städte Deutschlands
In diesen Städten leben die vermeintlich meisten Hunde:
- Berlin
Hamburg
München
Köln
Frankfurt am Main
Stuttgart
Düsseldorf
Dortmund
Essen
Leipzig
Bremen
Dresden
Hannover
Nürnberg
Duisburg
Bochum
Wuppertal
Bielefeld
Bonn
Münster
Karlsruhe
Mannheim
Augsburg
Wiesbaden
Gelsenkirchen
Mönchengladbach
Braunschweig
Chemnitz
Kiel
Aachen
Halle (Saale)
Magdeburg
Freiburg im Breisgau
Krefeld
Lübeck
Oberhausen
Erfurt
Mainz
Rostock
Kassel
Hagen
Hamm
Saarbrücken
Mülheim a. d. Ruhr
Potsdam
Ludwigshafen am Rhein
Oldenburg
Leverkusen
Osnabrück
Solingen
Heidelberg
Herne
Neuss
Darmstadt
Paderborn
Regensburg
Ingolstadt
Würzburg
Fürth
Wolfsburg
Offenbach am Main
Ulm
Heilbronn
Pforzheim
Göttingen
Bottrop
Trier
Recklinghausen
Reutlingen
Bremerhaven
Koblenz
Bergisch Gladbach
Jena
Remscheid
Erlangen
Moers
Siegen
Hildesheim
Salzgitter
Das Problem mit den Listenhunden
Es gibt viele Hundehalter, die auf den treuen und umgänglichen Charakter eines sogenannten Kampfhundes schwören. Für sie kommt kein anderer Hund ins Haus, einfach weil sie diese Tiere lieben. Dass die bekannten Hunderassen sowohl bei der Versicherung als auch in der Gemeinde für Probleme sorgen, ist den Haltern ebenfalls bekannt. Eine als gefährlich eingestufte Hunderasse wird beispielsweise bei vielen Versicherungen nicht aufgenommen. Manche nehmen die Tiere zwar auf, verlangen vom Halter jedoch einen sehr viel höheren Beitrag.
Deckungssumme und weitere Leistungen
Die Deckungssumme sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Stiftung Warentest prüfte zuletzt die aktuellen Versicherungstarife im Jahr und empfahl jedem Interessenten, ausschließlich Versicherungen abzuschließen, welche den Deckungswert überschreiten. In der Regel sind die meisten Versicherungen bereit, den Hund mit bis zu 15 Millionen Euro abzudecken. Zu den weiteren Leistungen, die für die Versicherung wichtig sind, ist die Abdeckung von Mietsachschäden, Deckaktschäden und der Aufenthalt im Ausland.
Hundehalterhaftpflicht ist oftmals gesetzliche Vorschrift
Wo eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben wir für Sie anschaulich zusammengefasst. Anhand dieser Informationen können Sie leicht herausfinden, was für Ihr Bundesland gilt und ob Sie Ihren Hund absichern müssen, oder nicht. Hartz 4 Empfänger haben es immer etwas schwerer in den Bundesländern, in denen es gesetzlich vorgeschrieben ist. In manchen Fällen erhalten sie jedoch einen Zuschuss zur Hundehaftpflichtversicherung. Wer mehrere Hunde besitzt, muss diese selbstverständlich ebenso, jeden für sich, absichern.
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