Hundehaftpflicht Gesetz – Welche Pflichten gibt es für Hundehalter

Bis heute ist nicht immer verständlich, dass in Deutschland keine flächendeckende Pflicht zur Hundehaftpflicht herrscht. Nur in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen gilt eine allgemeine Pflicht für die Hundehalterhaftpflichtversicherung. In anderen Bundesländern gibt es eher Richtlinien, ab wann eine Police vorgewiesen werden muss. Meist bezieht sich das auf die Körpergröße und die Rasse des Hundes. Kampfhunde haben es in der Regel schwerer einen passenden Anbieter zu finden. Denn viele Versicherer verweigern die Aufnahme in die Versicherung. Hundehaftpflicht Gesetz.

Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, ansonsten tragen Halter das gesamte finanzielle Risiko. Der Versicherungsvergleich zeigt, dass die Haftpflicht mit unter 5 Euro im Monat nicht teuer sein muss.

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Hundehaftpflicht Gesetz: Probleme in den Metropolen

Anwältin mit Gesetzbuch und Mandant

Hundehaftpflicht Gesetz

Besonders in den Metropolen, wie Berlin und Hamburg wird an massiver Anstieg der zugelassenen Hunde verzeichnet. Doch das bringt auch einige Nachteile mit sich. In immer mehr Parkanlagen ist es verboten mit dem Vierbeiner die Flächen zu betreten. Falls eine Erlaubnis vorhanden ist, dass nur mit Maulkorb und Leinenzwang. Viele Hundehalter fühlen sich unfair behandelt. Sie müssen Steuern für den Hund bezahlen, entrichten die Beiträge für die Pflichtversicherung und bekommen im Gegenzug immer weniger Rechte dafür zugesprochen.

Mehr zum Thema Pflicht und Gesetz in den Bundesländern finden Sie auf diesem Beitrag.

DBV Hundehaftpflicht – welche Konditionen es für Hunde gibt

Einreise in die Schweiz oder nach Österreich – Hundehaftpflicht Gesetz

Ebenfalls kann es zu Problemen kommen, falls ein Urlaub in die Schweiz oder nach Österreich geplant ist. Hunde bestimmter Rasse, Herkunft, Größe und Gewicht müssen den Behörden gemeldet werden. Erst nach dem Erhalt der Einreisebestätigung, darf die Familie mit Hund einreisen. Widersetzt sich der Halter der gesetzlichen Grundlage, kann die Einreise verweigert werden und es drohen dann sehr hohe Geldbußen. In einigen Fällen kann es auch zu einem Gerichtsprozess kommen. Informieren Sie sich hier auch zum Thema Ausland.

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Pflicht in NRW

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Hundehaftpflicht trotz Vorschäden

Kampfhundehalter Gesetz

Es gibt vor allem Für Kampfhundealter gesetzliche Vorlagen, die strikt kontrolliert werden. So werden die Hunderassen je nach Bundesland in verschiedene Kategorien eingeordnet (Kategorie 0 bis Kategorie 2). Zur zweiten Kategorie von Gesetzes wegen zählen unter anderem:

  • Alano – Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen
  • American Bulldog – Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen
  • American Pitbull Terrier – Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg
  • American Staffordshire Terrier – Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg

Es gelten zudem bestimmte gesetzliche Vorlagen für Kampfhundehalter. So ist der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung ebenso Pflicht wie das Vorzeigen eines polizeilichen Führungszeugnisses. Bestimmte öffentliche Orte müssen gemieden werden und auch besteht ein Maulkorb- und Leinenzwang.

Hundehaftpflicht Gesetz- Viele Anbieter auf dem Markt

Die Versicherungsindustrie hat in der Vergangenheit den Bedarf der Versicherung für Hunde erkannt. Aus diesem Grund sind sehr viele Anbieter mit unterschiedlichen Tarifen auf dem Markt vorhanden. Der Nutzer kann hier leicht die Überblick verlieren. Experten raten dazu, die Angebote genauer zu vergleichen. Die Stiftung Warentest und andere Prüfungsinstitute stellten fest, dass die Niveaus zwischen Leistung und Preis sehr variabel sein können. Nur durch eine Gegenüberstellung können Vorteile und mögliche Nachteile genau erkannt werden.

Ausschnitt Berliner Hundegesetz

Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Halterin oder Halter
§ 4 Fälschungssichere Kennzeichnung
§ 5 Gefährliche Hunde
§ 6 Sachkunde
§ 7 Sachkundeprüfung
§ 8 Nachweis der Sozialverträglichkeit
§ 9 Wesenstest
§ 10 Sachverständige Person
§ 11 Zentrales Register
Abschnitt 2
Allgemeine Pflichten
§ 12 Kennzeichnungspflicht
§ 13 Registrierungspflicht
§ 14 Haftpflichtversicherung
§ 15 Mitnahmeverbote
§ 16 Zucht, Vermehrung, Aufzucht, Ausbildung, Abrichten, Abgabe und Erwerb
Abschnitt 3
Gefährliche Hunde
§ 17 Verbot der Zucht, Vermehrung und Abgabe
§ 18 Anzeigepflicht
§ 19 Nachweispflicht
§ 20 Maulkorbpflicht
§ 21 Unterbringung, Beaufsichtigung und Führen gefährlicher Hunde
§ 22 Zuverlässigkeit und Eignung
§ 23 Besondere Leinenpflicht
§ 24 Befreiung von der besonderen Leinenpflicht
§ 25 Tierärztliche Mitteilungspflichten
Abschnitt 4
Nicht gefährliche Hunde
§ 26 Unterbringung, Beaufsichtigung und Führen nicht gefährlicher Hunde
§ 27 Gewerbsmäßiges Führen
§ 28 Leinenpflicht
§ 29 Befreiung von der Leinenpflicht
Abschnitt 5
Anordnungsbefugnisse, Datenschutz, Verordnungsermächtigung, Bußgeldvorschriften
§ 30 Anordnungsbefugnisse
§ 31 Datenschutz
§ 32 Verordnungsermächtigung
§ 33 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6
Schlussvorschrift
§ 34 Übergangsregelungen

Gesetz gilt auch für Therapiehunde

Therapiehunde werden inzwischen als Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Doch viele vergessen diesen entsprechend abzusichern. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Vierbeiner keine Police besitzt, muss der Halter mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Ämter haben in diesem Fall das Recht, den Hund einzufangen und einzubehalten. Grundvoraussetzung für ein Therapiehund ist der Nachweis eines Sachkundeausweises und eines Wesenstests. Beide Nachweise sind sehr kostspielig. Die Tests der Provinzial und Gothaer Versicherungen geht es hier entlang.

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Kampfhunde auch in 2021 oft ausgeschlossen

Aufgrund einiger Vorfälle, haben „ Kampfhunde“ in der Gesellschaft keinen guten Ruf. Doch die breite Masse der benannten Hunde sind eher unauffällig. Doch die Versicherer können hier nicht zwischen den unterschiedlichen Verhaltensmustern unterscheiden. Selbst mit dem „Hundeführerschein“können die meisten Kampfhunde nicht versichert werden. In Bundesländern, wie Berlin und Hamburg, sind die Prämien sehr hoch. Jährliche Beiträge von 200 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Aktuelle Nachrichten zum Thema Versicherungsschutz für das Tier auch unter https://hundehaftpflicht-der-testsieger.de/news/.

Die größten Bundesländer mit unterschiedlichen Gesetzen

  • Bayern
    Niedersachsen
    Baden-Württemberg
    Nordrhein-Westfalen
    Brandenburg
    Mecklenburg-Vorpommern
    Hessen
    Sachsen-Anhalt
    Rheinland-Pfalz
    Sachsen
    Thüringen
    Schleswig-Holstein
    Saarland
    Berlin
    Hamburg
    Bremen

Hundehaftpflichtabsicherung Gesetze

In einigen Bundesländern gibt es eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Kann der Hundehalter bei einer Kontrolle die Hundehaftpflicht nicht nachweisen, drohen ihm empfindliche Geldstrafen. Einige Hunde, wie Rottweiler oder Dobermann, sind als gefährliche Hunde gelistet. So kann es für den Hundebesitzer sehr schwer sein, eine passende Police zu finden. Die meisten Versicherer lehnen die Aufnahme hier ab. Aktuelle Themen zum Thema Tierhaltversicherung werden auch unter https://hundehaftpflicht-der-testsieger.de/news/ behandelt.

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NRW Regelung

§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Allgemeine Pflichten
§ 3 Gefährliche Hunde
§ 4 Erlaubnis
§ 5 Pflichten
§ 6 Sachkunde
§ 7 (Fn 3) Zuverlässigkeit
§ 8 Anzeige- und Mitteilungspflichten
§ 9 Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung
§ 10 Hunde bestimmter Rassen
§ 11 (Fn 3) Große Hunde
§ 12 Anordnungsbefugnisse
§ 13 Zuständige Behörden
§ 14 Anerkennung von Entscheidungen und Bescheinigungen anderer Länder
§ 15 Geltung des Ordnungsbehördengesetzes und kommunaler Vorschriften
§ 16 Ordnungsbehördliche Verordnungen
§ 17 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 18 Einschränkung von Grundrechten
§ 19 Strafvorschrift
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Übergangsvorschriften
§ 22 (Fn 3) In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Gesetzliche Regelung laut http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

„3a.
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach Nummer 3 zu berücksichtigen sind; Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht unter Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b fallen, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen; Beiträge zu Versicherungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis dd in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde; § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 bis 6 und Absatz 2 Satz 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist in diesen Fällen weiter anzuwenden;“

Übersicht wichtiger Hundegesetze

https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/index.htmlhttps://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=F10D74E147AED20DC6231B3729252CB1.jp21?quelle=jlink&query=HuHG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HuHGBE2016pP2https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.htmlhttps://tierschutz.bussgeldkatalog.org/hundehaltung-mietwohnung/http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=truehttps://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel/150618_Hundegesetz.html

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