Hundeversicherung rückwirkend – Sofortschutz ohne Wartezeit

Bei der Anschaffung eines Hundes werden Sie sich zwangsläufig auch mit dem Thema der Hundeversicherung auseinandersetzen müssen. Diese soll Sie dabei unterstützen, den Hund bestmöglich zu versorgen, wobei Sie vor hohen Kosten geschützt sind. Doch die Hundeversicherung kann in manchen Fällen zu wenige Leistungen für die Bedürfnisse Ihres Hundes abdecken. Daher sollten Sie vor dem Abschluss der Versicherung, verschiedene Versicherer miteinander vergleichen. Darüber hinaus sollten Sie Sich zusätzlich darüber informieren, ob die Versicherung rückwirkend ist und auch für Schäden und Erkrankungen aufkommt, die sich vor dem Vertragsabschluss ereignet haben.

Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres Hundes zugeschnitten ist. Dabei stehen auch die aktuellen Seriensieger wie die HanseMerkur im Angebot.

Rückwirkende Hundeversicherung nicht möglich

Beim Abschluss einer Hundeversicherung sollten Sie darauf achten, ob eine Wartezeit integriert ist, nach der der Versicherungsschutz erst beginnt. Wenn das der Fall ist, so kann es einige Wochen in Anspruch nehmen. In der Regel setzt der Versicherungsschutz jedoch sofort ein, da der Abschluss unbedenklich ist. Allerdings ist eine rückwirkende Hundeversicherung nicht möglich. Denn bereits vorliegende Erkrankungen sind mit der Hundeversicherung nicht versichert.

Hundehaftpflicht Englische Bulldogge

Unsere Partner vergleichen

Ob eine rückwirkende Hundehaftpflichtversicherung möglich ist

Es ist nicht möglich, eine rückwirkende Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der neu zu versichernde Hund ist in der Regel aber für einen vorläufigen Zeitraum über die sogenannte Vorsorgeversicherung mitversichert. Diese sogenannte Vorsorgeversicherung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Auch hier können jedoch in Abhängigkeit vom Versicherer Einschränkungen im Hinblick der Versicherungssummen und der Selbstbeteiligung gelten.

Hundehaftpflicht Englische Bulldogge

Hundehaftpflichtversicherung Test & Testsieger 2023 – den Liebling richtig absichern

Hundeversicherung rückwirkend aufheben

Mit der Tierhaftpflicht-Versicherung wird im Prinzip ein Risiko versichert. Dieses Risiko fällt beim Versterben oder beim Verkauf des Tieres weg. Demzufolge kann der frühere Tierhalter die Versicherung wegen Wegfall des Risikos aus außer der Frist kündigen. In diesem Fall wird die Hundehaftpflichtversicherung rückwirkend zum Sterbe- oder Verkaufsdatum aufgehoben. Soweit Beiträge im Voraus entrichtet wurden, werden sie von der Versicherung zurückerstattet. Tierhalter müssen die Versicherung jedoch schriftlich vom Tod oder Verkauf des Tieres in Kenntnis setzen.

Hundeversicherung rückwirkend – Sofortschutz ohne Wartezeit

Konnten Sie einen rückwirkenden Versicherungsschutz erhalten, dann schreiben Sie uns doch bitte an. Mehr auch zum Thema Sofortschutz ganz ohne Wartezeit. Sinnvoll ist zudem eine private Hundekrankenversicherung, die die Kosten zum Beispiel einer Operation am Hund übernehmen sollte. Operationen bei Hunden sind sehr kostspielig. Selbstbeteiligung beim Tierarzt, Kosten sparen, Leistungen der Versicherer in Anspruch nehmen, Hund in der Versicherung, Wartezeit der privaten Krankenversicherung, Euro finden, Tierarzt Kosten, Unfall, Versicherungsbeginn für den Hund.

Adam Riese Hundehaftpflicht Erfahrung – Bewertung der Hundeversicherung

Die besten Hundeversicherungen im Test bei Check24.de

Die Experten von Check24.de haben die 10 besten Hundehaftpflichtversicherungen unter die Lupe genommen. Die Beispielrechnung basiert auf diesen Angaben: Rasse Labrador, Versicherungsnehmer 40 Jahre alt, Deckungssumme ab 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro und 1 Jahr Mindestlaufzeit. Hier die Top 3 Versicherungen bewertet mit der Note (1,0) : Adam Riese „XXL“, Die Haftpflicht Kasse „THV Einfach Komplett“, BarmeniaDirekt „Premium“.

Versicherungsvertragsgesetz
“ Teil 2 – Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 – 208)
Kapitel 8 – Krankenversicherung (§§ 192 – 208)
§ 205
Kündigung des Versicherungsnehmers
(1) 1Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. 2Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
(2) 1Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. 2Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. 3Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. 4Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. 5Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.
(3) Ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintreten anderer dort genannter Voraussetzungen die Prämie für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder die Prämie unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen, wenn sich die Prämie durch die Änderung erhöht.“

Fazit Hundeversicherung rückwirkend

Viele potenzielle Kunden einer Hundehaftpflichtversicherung beschäftigen sich bereits vor dem Abschluss der Versicherung mit der Frage, ob die Hundeversicherung auch rückwirkende Schäden abdecken kann. Grundlegend können diese Arten von Schäden jedoch nicht berücksichtigt werden. Denn der Versicherungsschutz greift nicht rückwirkend, sondern mit dem Datum, welches auf dem unterschriebenen Vertrag vermerkt ist.

Unsere Partner vergleichen