Jährlich kommt es in Deutschland zu vielen tausenden Verletzungen von Menschen, vor allem von Kindern und Jugendlichen, sowie Hunden und anderen Tieren durch Hundebisse. Dies kann den Halter des Beißers wirklich teuer zu stehen kommen, wenn er nicht oder nicht ausreichend versichert ist – durch Arztkosten, Schmerzensgeld, Schadensersatz bei Arbeitsausfall o. Ä., Rechtsanwaltkosten, Gerichtsverhandlungen usw. können die Kosten schnell in ungeahnte Höhen wachsen. Nur eine Hundehalterhaftpflicht kann den finanziellen Ruin des Versicherten bewahren. Hundehaftpflicht bei Hundebiss.
Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, ansonsten tragen Halter das gesamte finanzielle Risiko. Der Versicherungsvergleich zeigt, dass die Haftpflicht mit unter 5 Euro im Monat nicht teuer sein muss.
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Was zahlt meine Hundehaftpflicht nach einem Biss
Je nachdem, was im Vertrag festgelegt wurde, übernimmt eine Versicherung nicht nur die Kosten für Human- oder Veterinärmediziner, sondern auch aus dem Unfall folgende Schäden wie Arbeitsausfall, die Kosten für einen Rechtsanwalt und Gerichtsprozesse, falls die Angelegenheit nicht außergerichtlich geklärt werden kann, sowie Schmerzensgeld und Schadensersatz, zum Beispiel für zerrissene Bekleidung oder anderes.
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Besondere Regelung im Falle eines Hundebisses: Nutzhunde
Ist ein Hund als Nutzhund gemeldet und ging während des Vorfalles seiner angedachten Aufgabe nach, wie dem Bewachen eines Gebäudes, einer Tierherde oder eines Grundstückes, trifft den Halter laut aktueller Rechtssprechung keine Schuld, wenn der Hund nachweisbar entsprechend abgesichert war, zum Beispiel durch Zäune oder eine Leine – weder der Halter noch die Hundehaftpflichtversicherung müssen in diesem Fall haften.
Die richtige Haftpflicht hilft auch bei Beißvorfällen
Beim Abschluss einer Hundehaftpflicht sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man auch im Fall eines Bisses des Hundes abgesichert ist – gleichgültig, ob dabei ein Mensch oder ein Tier zu Schaden kommt. Auch die Höhe der Deckungssumme ist nicht unerheblich, da oft enorme Kosten auf den Hundehalter zukommen, deren Dimension man vorher gar nicht abschätzen kann.
Sehr gute Anbieter
- Allianz Hundeversicherung
- AXA Haftpflicht für das Tier
- ASSTEL Tierversicherung
- Haftpflichtkasse Darmstadt
- Ammerländer Absicherung für den Hund
- AGILA Hundehaftpflicht
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- Deutscher Ring
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Beißvorfälle – wenn der Hund einen Menschen verletzt und gebissen wird
Besonders gut sollte der Hundehalter sich für den Fall absichern, dass der eigene Hund einen Menschen durch Beißen oder Anspringen verletzt. Es muss bei Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung auf möglichst hohe Deckungssummen geachtet werden. Wird ein Mensch gebissen, trägt übrigens nahezu immer der Hundehalter die Schuld – egal, was dem Vorfall vorausgegangen ist. Als Hundehalter ist er verpflichtet, sein Haustier stets so abzusichern, dass keine Gefährdung für andere von ihm ausgeht. Die Beiträge steigen immer dann, wenn häufig Schäden gemeldet und beglichen werden müssen.
Sachverständige können bei der Klärung der Schuldfrage helfen
Ist in die Hundehaftpflicht zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung integriert, bekommt man im Zweifelsfall Hilfe bei der Klärung der Schuldfrage .Dies kann besonders bei Beißvorfällen zwischen zwei oder mehreren Hunden helfen, unnötige Kosten zu vermeiden. Denn nicht immer ist der Hund der „Angreifer“, der gebissen hat – allzu häufig wehren sich angeleinte Hunde nur gegen aufdringliche Artgenossen oder Hunde mit extrem provokativem Auftreten.
Die Schuldfrage – wichtig für die Frage, ob die Versicherung zahlt oder nicht
Bei der Schuldfrage bei Beißvorfällen zwischen Hunden ist nicht immer ausschließlich ausschlaggebend, welcher Hund gebissen hat – eine Voll- oder Teilschuld trägt oft der Halter des größeren (potentiell gefährlicheren), unangeleinten oder schon auffällig gewordenen Hundes. Bis diese Frage geklärt ist, müssen Tierarzkosten, Operationen und ähnliches oft aus eigener Tasche beglichen werden. Der Hundehalter sollte bereits im Vorfeld wissen, ob die Versicherung das Tier bei einer Bissattacke versichert. Mehr zu diesem und weiteren Themen auch auf diesem Beitrag.
Die individuell richtige Versicherung für die Hunde finden
Vor Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollte der Hundehalter unbedingt prüfen, bei welcher Versicherung die einzelnen Klauseln auf die individuellen Zustände zutreffen. So sind nicht überall Kinder bis zu 14 oder 16 Jahren, Familienangehörige, Freunde oder Hundesitter versichert, wenn sie den Hund führen. Bei manchen Anbietern ist eine strikte Leinenpflicht Teil des Vertrages. Hält sich der Halter nicht ans Kleingedruckte, bekommt man auch bei Beißvorfällen keinen Cent.
Auch „Prügeleien“ unter Hunden können hohe Kosten verursachen
Bisse, welche anderen Hunden zugefügt werden, können Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro verursachen. Angefangen bei hohen Tierarztkosten über hinterher notwendige Trainerstunden oder Besuchen bei einem Psychotherapeuten für den gebissenen Hund bis hin zu immensen Ausfallkosten oder Schadensersatz, wenn es sich beim Opfer um einen wertvollen Ausstellungs-, Rasse- oder Zuchthund handelt und/oder der Hund seinen Verletzungen erliegt.
Kündigung der Hundehaftpflicht nach Beißvorfällen
Nach einem oder mehreren Vorfällen, bei denen der versicherte Hund Menschen und/oder Tieren körperliche Schäden zugefügt hat, ist die Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt, solche und ähnliche Vorfälle künftig von der Versicherung auszuschließen – oder den Vertrag komplett zu kündigen. Deshalb sollte man trotz aller rechtlichen und finanziellen Absicherungen stets auf sein Tier achten und alles tun, um Beißvorfälle zu vermeiden. Es wird nicht nur ein Schmerzensgeld, sondern auch die Arztkosten durch die Versicherung getragen. Einer der Top Versicherer laut DISQ ist die Hundeversicherung.
Hundehaftpflichtversicherungen bei Hundebissen
Bei einem Beißvorfall ist die Hundehaftpflicht unter Umständen dazu berechtigt, die Zahlung ganz oder teilweise zu verweigern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Beißvorfälle von vornherein oder nachträglich von der Versicherung ausgeschlossen wurden, wenn ein für den Hund bestehender Maulkorb- oder Leinenzwang nicht eingehalten wurde, der Halter seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat sowie wenn die Schuld nachweisbar bei der gegnerischen Partei liegt. Zum Vergleich 2020 gelangen Sie auch hier.