Hundehaftpflicht Jacke kaputt

Eine kaputte Jacke kann Anlass zum Streit zwischen den Beteiligten geben. Dabei sollte zunächst geklärt werden, wer die Schuld trägt. Wir gehen in unserem Fall einmal davon aus, dass der Hund die Verantwortung trägt. Nun geht es um die Deckung der Kosten. Grundsätzlich liegt die Kosten einer kaputten Jacke auf einem Niveau, das unter der Selbstbeteiligung einer Hundehaftpflicht liegt. Und das ist auch gut so. Denn eine Hundehaftpflichtversicherung für das Tier sollte vor allem bei hohen Versicherungssummen zahlen.

Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, ansonsten tragen Halter das gesamte finanzielle Risiko. Der Versicherungsvergleich zeigt, dass die Haftpflicht mit unter 5 Euro im Monat nicht teuer sein muss.

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Neukauf oder zur Reparatur

Grundsätzlich ist der Hundebesitzer immer dann für einen Schaden verantwortlich, wenn dieser durch den Hund verursacht worden sein sollte. Wir gehen in unserem Fall zunächst einmal von der Tatsache aus, dass Vierbeiner die Kosten verursacht haben sollte. Dabei müssen nicht die Kosten einer neuen Jacke zum Neuwert getragen werden. Verständigt werden sollte sich in einem solchen Fall eher darauf, dass der Schneider den Schaden an der Jacke begutachtet. Übersteigen die Kosten der Schneiderei den Preis einer neuen Jacke, ist die Neuanschaffung die bessere und vor allem günstigere Alternative für beide Parteien.

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Hundehaftpflicht Jacke kaputt

Hundebesitzer sollten in jedem Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Und das nicht nur dann, wenn eine Pflicht vorliegt. Verursacht der Hund einen Schaden, dann ist der Hundehalter für die Schäden verantwortlich. In unserem Fall geht es „nur“ um eine kaputte Jacke. Der Schaden ist vergleichsweise gering. Teurer wird es zum Beispiel bei Personenschäden durch Hunde. In diesem Fall kann der Hund noch sehr viel höhere Kosten verursachen. Versicherungen zahlen jedoch in der Regel erst die Kosten, wenn diese die Selbstbeteiligung übersteigen. So zahlt der Versicherer nicht, wenn der Schaden unter dieser Summe liegt.

Kosten einer kaputten Jacke durch die Hundehaftpflichtversicherung

Ist das Kleidungsstück kaputt gemacht worden und der Schaden beträgt 140 Euro, dann sollte der Schaden Wohl oder Übel aus der eigenen Tasche getragen werden. Denn bei einer Hundehaftpflicht sollte der Hundehalter eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese liegt in der Regel bei 150 Euro. Also zehn Euro über die Summe des Schadens. Selbst bei Schäden, die höher liegen, sollte die Hundehaftpflichtversicherung für den Hund nicht in Anspruch genommen werden. Sinnvoll sind Versicherungen für das Tier in erster Linie dann, wenn es sich um hohe Schäden handelt.

Indirekter Rechtsschutz bei kaputten Jacken

Sieht der Hundebesitzer die Verantwortung nicht bei seinem Tier und der „Geschädigte“ verlangt dennoch den Ersatz der Kosten, dann kann eine Hundeversicherung auch als passiver Rechtsschutz funktionieren. Damit ist gemeint, dass der Rechtsfall durch den Versicherer selbst geprüft wird. Sollte der Schadensanspruch als unbegründet zurückgewiesen werden, so teilt Ihnen das die Versicherung ebenfalls mit.