Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg – Regelung für Listenhunde Stand 2024

Anders als in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Berlin gibt es in Baden-Württemberg keine prinzipielle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Hunde, die als Listenhunde klassifiziert werden, müssen jedoch über eine Hundehaftpflicht verfügen. Sinnvoll ist die Hunde-Haftpflichtversicherung jedoch für jeden Hund, nicht nur Listenhunde wie Staffordshire Bullterrier, Bordeaux Dogge und Mastiff sollten über einen Versicherungsschutz verfügen. Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg. Unser Vergleichsrechner gilt nicht nur für Baden-Württemberg, sondern kann bundesweit genutzt werden. Für Welche Hunde in Baden-Württemberg eine Pflicht besteht Folgende Hunderassen sind dazu verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen: Mastiff Tosa Inu Bullmastiff Fila Brasileiro Mastin Espanol Dogo Argentino Bordeaux Dogge Mastino Napoletano Staffordshire Bullterrier … Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg – Regelung für Listenhunde Stand 2024 weiterlesen