Hundehaftpflicht kein Leinenzwang – was, wenn der Hund nicht angeleint ist
Im Jahr 2007 wurden in der Schweiz, in Österreich und Deutschland unterschiedliche Gesetze und Regelungen, bezüglich der Leinenpflicht (Leinenzwang) für Hunde, beschlossen. In der Bundesrepublik gilt keine generelle Pflicht zur Anleinung von Hunden. Doch Gemeinden, Kommunen und Städte können für zentrale Plätze, Grünanlagen und andere wichtige Plätze entsprechende Vorgaben abgeben. Halten sich Hundehalter nicht an diese drohen Bußgelder. Haftpflichtversicherungen bestehen nicht generell auf die Pflicht. Der Versicherte verliert nicht seinen Versicherungsschutz, wenn er seinen Hund nicht anleint. Wohl können aber die Schadenssummen gemindert werden. Hundehaftpflicht kein Leinenzwang Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, ansonsten tragen Halter das gesamte finanzielle … Hundehaftpflicht kein Leinenzwang – was, wenn der Hund nicht angeleint ist weiterlesen
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